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Zusammen.ch kündigen: wo, wie und bis wannBruno aus dem Jassclub hat bei Zusammen.ch zweimal ein Abo gehabt. Beim ersten Mal hat er das Kündigen vergessen und ein halbes Jahr länger bezahlt. Beim zweiten Mal hatte er Premium in der App auf dem iPhone gekauft und hat auf der Webseite vergeblich nach dem Kündigungsknopf gesucht. Beide Male bin ich mit ihm vor dem Bildschirm gesessen. Damit Ihnen das erspart bleibt, hier die Kurzfassung. Wo Sie kündigen müssen, hängt davon ab, wo Sie bezahlt haben
Das steht so in den AGB von Zusammen.ch. Wer nicht mehr weiss, wie er bezahlt hat, schaut in die Bestätigungs-Mail vom Kauf oder in die Kreditkartenabrechnung. Steht dort Apple oder Google, ist es ein App-Kauf. Bis wann muss die Kündigung da sein?Laut AGB gilt die Frist, die bei der Bestellung genannt wurde. Steht dort keine, muss die Kündigung spätestens 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit bei Zusammen.ch eingehen. Sonst verlängert sich das Abo automatisch um die ursprüngliche Laufzeit. Bei App-Käufen gelten die Regeln von Apple oder Google, dort sollte man spätestens einen Tag vor der Verlängerung kündigen. Ich rate allen, vier Wochen Reserve einzuplanen. Bruno hat das inzwischen auch begriffen. Kündigen auf der WebseiteAm Computer einloggen, ganz nach unten scrollen, auf «Verträge hier kündigen» klicken und den Anweisungen folgen. Nach dem Absenden kommt eine Bestätigung per E-Mail. Die aufbewahren. In der App ist dieser Link schwer zu finden, darum mache ich das immer am Laptop. Kündigen per E-Mail oder BriefDie AGB erlauben auch eine schriftliche, unterschriebene Kündigung per Brief, Fax oder als Anhang einer E-Mail. Die E-Mail-Adresse des Kundendienstes ist kundendienst(at)zusammen.ch, die Post geht an be2 S.à r.l., 13 rue du Commerce, L-1351 Luxemburg. Schreiben Sie die E-Mail-Adresse dazu, mit der Sie angemeldet sind, damit man Sie zu ordnen kann, und verlangen Sie eine Bestätigung. Kündigen auf dem iPhone, so wie bei Bruno
Bruno hat beim ersten Versuch das Abo seiner Wetter-App gekündigt. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen, welches man antippt. Kündigen auf einem Android-HandyGoogle Play öffnen, oben rechts auf das Profilbild tippen, «Zahlungen und Abos», dann «Abos». Dort Zusammen.ch auswählen und kündigen. Auch hier kommt eine Bestätigung per Mail. Was nach der Kündigung passiertNach der Kündigung läuft Premium bis zum Ende der bezahlten Zeit weiter. Man kann also weiterhin schreiben, Fotos sehen und Video-Dates machen. Erst danach fällt man in die kostenlose Mitgliedschaft zurück: Das Profil bleibt sichtbar, man bekommt weiter Vorschläge, kann aber nicht mehr richtig schreiben. Bruno fand das praktisch. Er hat in den letzten Wochen nach der Kündigung noch in Ruhe die Gespräche abgeschlossen, die ihm wichtig waren, und sich bei zwei Frauen freundlich verabschiedet. «Das gehört sich so», sagt er, und da hat er recht. Und das Profil?Das Profil löschen beendet nur die kostenlose Mitgliedschaft. Ein laufendes Premium-Abo wird dadurch nicht gekündigt, und auch das Löschen der App beendet nichts. Darum zuerst kündigen, Bestätigung abwarten, dann das Profil unter «Einstellungen» mit «Profil löschen» entfernen, wenn Sie das wollen. Bruno hat sein Profil gelöscht, als seine Freundin bei ihm im Weinland eingezogen ist. Sie hat ihres schon vorher gelöscht, sagt er, und ihm deutlich zu verstehen gegeben, dass sie das auch von ihm erwartet. ![]() Was bei Bruno schief ging, und wie man es vermeidetBruno hat zwei Fehler gemacht, und beide sind typisch. Beim ersten Abo hat er die Frist verpasst, weil er nicht wusste, dass sich das Abo verlängert. Beim zweiten hat er auf der Webseite nach dem Kündigungsknopf gesucht, obwohl er in der App bezahlt hatte. Die Webseite konnte nichts kündigen, was über Apple lief. Er hat zuerst gedacht, Zusammen.ch wolle ihn festhalten, und sich geärgert. Dabei steht in den AGB klar, dass App-Käufe im App Store gekündigt werden. Mein Rat nach diesen zwei Nachmittagen mit Bruno: Schreiben Sie sich beim Kauf auf, wo Sie bezahlt haben und bis wann das Abo läuft. Ein Zettel im Portemonnaie oder eine Notiz im Handy reicht. Wenn Sie dann kündigen wollen, wissen Sie sofort, wo. Hat es geklappt?Nach jeder Kündigung kommt eine Bestätigung, von Zusammen.ch oder von Apple oder Google. Ohne diese Bestätigung würde ich nicht davon ausgehen, dass alles erledigt ist. Wer keine bekommt, schaut im Spam-Ordner nach und meldet sich sonst beim Kundendienst. Im Konto sieht man zudem, bis wann Premium noch läuft. Und auf der nächsten Kreditkartenabrechnung lohnt sich ein kurzer Blick. Laut AGB hat man sechs Wochen Zeit, um Einwände gegen eine Abbuchung zu erheben. Ein Wort an die Frauen, die mitlesenRuth hat mir gesagt, viele Frauen würden ihr Abo nicht kündigen, sondern einfach nicht mehr reinschauen, weil ihnen die vielen Nachrichten zu viel geworden sind. Das ist teuer. Wer eine Pause braucht, kündigt das Abo trotzdem, nutzt die restliche Zeit in Ruhe und meldet sich später neu an, wenn die Lust zurück ist. Das Profil mit dem Test bleibt bestehen, solange man es benutzt, und man muss nicht von vorne anfangen. Wenn Sie doch weitersuchen wollenKündigen heisst nicht aufhören. Die Premium-Zeit läuft bis zum Ende weiter, und das Gratisprofil bleibt bestehen, solange man es benutzt. Wer merkt, dass Zusammen.ch nicht passt, kann es mit der ruhigeren 50plus-Singlebörse versuchen oder ab 60 mit 60plusTreff. Was die Laufzeiten kosten, steht unter Zusammen.ch Kosten, meine Erfahrungen mit der Seite im Erfahrungsbericht zu Zusammen.ch.
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